Danach habe er gesehen, wie sich der Beschuldigte wieder entfernt habe, weswegen er ab der Bremse gegangen und wieder angefahren sei und leicht beschleunigt habe. Als er dann gesehen habe, wie ihn der Beschuldigte durch das Seitenfenster angeschaut habe, habe er wahrgenommen, dass dessen Auto stillstehe. Er sei wieder auf die Bremse gegangen, wobei es dieses Mal nicht gereicht habe und es zur Touchierung gekommen sei (pag. 59, Z. 20-34). 11.4 Analyse der Aussagen durch die Kammer