58 Z. 32 f.). Auf Grund des Unfallaufnahmeprotokolls soll ursprünglich einfach gesagt worden sein, D.________ habe gebremst, dann auch der Beschuldigte, wodurch der Auffahrunfall geschehen sei. D.________ stellte folgenden differenzierten Ablauf in der Hauptverhandlung dar: Er sei bei Bemerken des H.________ (das sei beim X pag. 66 gewesen [pag. 59 Z. 5 f.)]) sofort auf die Bremse getreten und kurz oder beinahe im Stillstand gewesen und habe gehupt. Danach habe er gesehen, wie sich der Beschuldigte wieder entfernt habe, weswegen er ab der Bremse gegangen und wieder angefahren sei und leicht beschleunigt habe.