gesagt haben soll, er habe vor der Wartelinie und vor der Einfahrt in den Kreisel fast zum Stillstand abgebremst (pag. 7), war später nur die Rede von einer starken Verminderung der Geschwindigkeit vor dem Kreisel, um dann bei fehlendem Verkehr von links weiterzufahren (pag. 58 Z. 21 ff.) bzw. sogar zu beschleunigen (pag. 58 Z. 37 f.). Zeitweise (pag. 61 Z. 14) wurde später wieder ausgesagt, man müsse bei der Einfahrt in den Kreisel fast anhalten. Den Geschwindigkeitsangaben pag. 7 (ca. 5 – 10 kmh) stehen Angaben in der Hauptverhandlung von ca. 18-25 km/h gegenüber (pag. 58 Z. 29 bzw. pag.