_ wurde insgesamt zweimal befragt, nämlich am Unfallort am 26. Dezember 2021 nach Belehrung gemäss BBK (pag. 7, er verweigerte die Unterschrift auf dem Protokoll) sowie am 20. Mai 2022 im Rahmen der Hauptverhandlung als Zeuge (pag. 58 ff.). Die Aussagen bzw. Aussageprotokolle werden von der Vorinstanz in der schriftlichen Begründung (S. 7 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 86) grundsätzlich inhaltlich korrekt wiedergegeben.