___ von der Autobahn herkommend sehr schnell auf den Kreisel zugefahren, wobei er den Kreisel mit Sicherheit vor D.________ befahren habe. Letzterer habe ihn dann aufgeholt und angefahren (pag. 56, Z. 32 f; pag. 57, Z. 9 f.). Er selber sei noch am Fahren gewesen und es habe ein «Rückli» gegeben (pag. 57, Z. 19 und 22). Auf Vorhalt der Aussagen von D.________ bei der Polizei erklärte der Beschuldigte, er könne nichts weiter dazu sagen (pag. 57, Z. 30 und 34 f.). Aussagen D.________ D.________ wurde insgesamt zweimal befragt, nämlich am Unfallort am 26. Dezember 2021 nach Belehrung gemäss BBK (pag.