zurückgelegt als der H.________ (ca. 25 m versus ca. 12 m, siehe pag. 17). Der Kollisionspunkt befindet sich nach Ansicht der Kammer, übertragen auf die gerade gemachten Ausführungen, ungefähr im Bereich der Schnittflächen der «Einfahrt D.________» und der «Einfahrt Beschuldigter» bzw. unmittelbar bei den Unfallendpositionen der beteiligten Fahrzeuge. Anderweitige Erkenntnisse lassen sich aus der Unfallaufnahme durch die Polizei nicht ziehen.