11. Beweismittel Als objektive und subjektive Beweismittel liegen der Kammer der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 5. Januar 2022 inkl. Unfallaufnahmeprotokoll vom 26. Dezember 2021 und Fotodokumentation vom 31. Dezember 2021 (pag. 1 ff.) sowie die Aussagen des Beschuldigten (pag. 11 und 56 f.) und von D.________ (pag. 7, 58 ff.) am Unfallort und anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor. Soweit notwendig wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung näher auf die vorliegenden Beweismittel eingegangen.