4. Oberinstanzliche Beweisanträge/Beweisergänzungen Der Beschuldigte stellte in seiner Berufungserklärung vom 7. November 2022 sinngemäss den Antrag, es sei ein Unfallgutachten zur Frage einzuholen, ob es möglich sei, dass er den Kreisel befahren habe, ohne den Rechtsvortritt des Kollisionsgegners D.________ zu verletzen (pag. 106). Der Beweisantrag wurde mit Beschluss vom 18. November 2022 abgewiesen (pag. 113 ff.). Zur Begründung wird