Ferner wurde die Zusammensetzung des Gerichts bekannt gegeben (pag. 113 ff.). Die schriftliche Berufungsbegründung des Beschuldigten datiert vom 30. Dezember 2022 und ging beim Obergericht nach einmalig gewährter Fristerstreckung gleichentags ein (pag. 122 ff.). Mit Verfügung vom 30. Dezember 2022 wurde von der Berufungsbegründung Kenntnis genommen, der Schriftenwechsel als abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt (pag. 133 f.).