30. Es liegt in der Natur der Sache, dass das rechtliche Gehör bei einer notfallmässigen Verlegung eines dekompensierten Patienten mit akuter Suizidalität auf die Station D.________ nicht vorgängig gewährt werden kann. Dies ändert nichts an der Aussichtslosigkeit der Beschwerde vom 2. August 2022. So gebot der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers eine entsprechende Verlegung, dies vorab auch zum eigenen Schutz, woran auch die Einwände gemäss Beschwerde vom 2. August 2022 nichts ändern.