Im weiteren Verlauf lehnte der Beschwerdeführer angebotene antipsychotische Medikamente ab. Am 3. August 2022 habe er sich erneut formalgedanklich stark eingeengt auf die Entlassung aus dem Strafvollzug gezeigt. Der Beschwerdeführer sei nicht mehr akut selbstgefährdend gewesen, jedoch verbal fremdaggressiv. Er habe am 4. August 2022 entisoliert werden können und mit seiner Zustimmung sei eine Medikamentenumstellung eingeleitet worden. Es sei von einer Dekompensation im Rahmen der Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis auszugehen. Es werde am Erlangen einer Tagesstruktur und einer Gruppentauglichkeit gearbei-