Dem Bericht der Station D.________ vom 11. August 2022 lässt sich entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer in der Regel nicht krankheitseinsichtig zeigte. Er konnte sich zunächst nicht von Suizidgedanken distanzieren und er zog verschiedene Möglichkeiten zur Beendigung seines Lebens in Betracht. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2022 war der Beschwerdeführer verbal nicht mehr erreichbar und es bestand eine akute Fremdgefährdung, welche den Beizug des Sicherheitsdienstes notwendig machte. Im weiteren Verlauf lehnte der Beschwerdeführer angebotene antipsychotische Medikamente ab.