27. Den Akten lässt sich entnehmen, dass die Station D.________ am 27. Juli 2022 mitteilte, eine Verlegung sei derzeit nicht möglich. Der Beschwerdeführer sei höchst psychotisch und instabil und es hätten bis anhin kaum Verbesserungen des psychischen Zustandes erreicht werden können. In den nächsten ein bis zwei Wochen müsse die Medikation weiter eingestellt werden. Spätestens Mitte August 2022 werde die Station D.________ über den aktuellen Stand wiederum informieren (amtliche Akten BVD, Nr.1209/21 Band 3, pag. 655). Dem Bericht der Station D.______