Sodann ist insbesondere zu betonen, dass der Verlegung auf die Station D.________ innerhalb von wenigen Monaten zwei Suizidversuche vorangingen (amtliche Akten BVD, Nr.1209/21 Band 2, pag. 626; amtliche Akten BVD, Nr.1209/21 Band 3, pag. 652 ff.). Der Zustand des Beschwerdeführers hatte sich bis vor der Verlegung auf die Station D.________ extrem verschlechtert, der Beschwerdeführer befand sich in einem psychotischen Zustand und verweigerte jegliche Behandlung (amtliche Akten BVD, Nr.1209/21 Band 3, pag. 652 ff.). Vorliegend war die Verlegung des Beschwerdeführers auf die Station D._____