Im Weiteren habe sich sein Zustand laut Bericht der JVA C.________ seit Ende Mai 2022 extrem verschlechtert. Beim Beschwerdeführer seien nach dem Aufschluss am 20. Juni 2022 Schnittwunden an seinem Hals festgestellt worden, woraufhin der Forensisch-Psychiatrische Dienst dessen Verlegung auf die BEWA angeordnet habe, wo er aufgrund seines psychotischen Zustands und der Verweigerung jeglicher Behandlung stationär aufgenommen worden sei. Der Beschwerdeführer sei mit Verfügung der BVD per 29. Juni 2022 zwecks Krisenintervention zur Stabilisierung auf die Station D.________ verlegt worden.