626 und Band 3, pag. 652 ff. und pag. 665) zusammengefasst, dass beim Beschwerdeführer gutachterlich eine paranoide Schizophrenie und ein schädlicher multipler Substanzgebrauch diagnostiziert worden sei Die JVA C.________ habe die BVD am 17. März 2022 darüber informiert, dass der Beschwerdeführer am Vorabend Vorbereitungshandlungen für einen Suizidversuch unternommen habe, indem er aus Bettlaken einen Strick habe herstellen wollen, weshalb er vorübergehend auf die E.________ (Bewachungsstation in einem Spital) (BEWA) verbracht worden sei. Im Weiteren habe sich sein Zustand laut Bericht der JVA C.______