19. Rechtsanwalt B.________ beantragt namens und auftrags des Beschwerdeführers in der Beschwerde mit Rechtsbegehren 1, die Abschreibungsverfügung vom 16. September 2022 sei aufzuheben. Mit Rechtsbegehren 2 wird die Aufhebung von Ziffer 2 der Abschreibungsverfügung und die Erteilung des Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege für das vorinstanzliche Verfahren verlangt. Parteieingaben müssen eine Begründung enthalten (Art. 53 JVG i.V.m. Art. 32 Abs. 2 VRPG). Werden mehrere Rechtsbegehren gestellt, muss jedes Begehren begründet