3. Es sei dem Beschwerdeführer für das oberinstanzliche Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege mit Verbeiständung durch den Unterzeichnenden zu gewähren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge inkl. MwSt. 10. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 24. Oktober 2022 ein Beschwerdeverfahren und räumte der Vorinstanz Gelegenheit ein, innert Frist eine Stellungnahme einzureichen, und forderte sie auf, die Verfahrens- bzw. Vollzugsakten einzureichen (vgl. pag. 61 ff.).