3 in die von ihm gewünschte Einrichtung bzw. in das von ihm gewünschte Setting entgegengenommen werde (Vorakten 2022.SIDGS.467, pag. 13 ff.). Innert der gleichzeitig gewährten Frist bezogen die BVD am 15. August 2022 Stellung zur Beschwerde unter Berücksichtigung des sinngemässen Gesuchs um Erlass einer vorsorglichen Massnahme und reichten die am 11. August 2022 konsolidierte Risikoabklärung ein (Vorakten 2022.SIDGS.467, pag. 16 ff. und pag. 21 ff.).