5. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 2. August 2022 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend Vorinstanz) und stellte folgende Anträge (Vorakten 2022.SIDGS.467, pag. 6 ff.; pag. 37 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Die Verfügung des Amts für Justizvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste vom 29. Juni 2022 (Referenz: 1209/21) sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei umgehend in die geschlossene Wohngruppe (GWG) der Justizvollzugsanstalt (JVA) C.________ zurückzuversetzen.