SR 741.01), mehrfach begangen, durch Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch und Versuch dazu, durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung und Versuch dazu, durch Fahren in nicht fahrfähigem Zustand, durch Überschreiten der allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeit, durch Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, durch Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, durch pflichtwidriges Verhalten nach Unfall und durch widerrechtliches Parkieren auf einem Trottoir und Behindern des motorisierten und nicht motorisierten Verkehrs, des Diebstahls als geringfügiges Ver-