Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Beschwerdeführer dagegen schuldig der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01), mehrfach begangen, durch Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch und Versuch dazu, durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung und Versuch dazu, durch Fahren in nicht fahrfähigem