32 IV. Weiter wird verfügt: Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt Dr. iur. C.________ - den Straf- und Zivilklägern v.d. Rechtsanwalt Dr. E.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Schriftlich mitzuteilen: - AD.________ - der Vorinstanz Bern, 9. Juni 2023 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: