24. Genugtuung für den Beschuldigten Die 1. Strafkammer hat im Urteil vom 27. Dezember 2021 dem Beschuldigten keine Genugtuung zugesprochen (E. 25, pag. 1453 f.). Dieser Punkt war nicht Gegenstand des bundesgerichtlichen Verfahrens, womit sich an dieser Stelle weitere Erwägungen erübrigen.