Aufgrund der besonderen Umstände des vorliegenden Falls sowie gestützt auf die Tatsache, dass die Privatklägerschaft kein eigenes (Anschluss-) Rechtsmittel ergriffen hat, erscheint ein Verzicht auf eine Kostenauflage angezeigt. Demzufolge werden die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'000.00 und die Kosten für das Neubeurteilungsverfahren von CHF 1'500.00 dem Kanton Bern auferlegt (vgl. Art. 24 Abs. 1 Bst. a des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12])