Ebenso mahnt die Signalisation zu einem gewissen Abstand vom Pistenrand, so dass das Risiko durch einen Sturz von der Piste in den Randbereich reduziert wird. Selbst im Falle eines Sturzes auf der präparierten Piste hat der Pistenbenützer das Risiko selbst zu tragen, wenn er zu schnell gefahren ist und infolgedessen über den Pistenrand geraten ist. Eine weitergehende Absperrung oder Sicherung könnte nur verlangt werden, soweit auch bei vorsichtigem und den persönlichen Fähigkeiten angepasstem Fahrverhalten Unfallgefahr besteht (SBS-Richtlinie Ziff.