Der Beschuldigte ist dieser Pflicht durch das Setzen der schwarz-gelben Markierungsstangen nachgekommen. Das Hindernis wurde zusätzlich durch die zwischen den schwarz-gelben Markierungsstangen gespannten Seilwimpel abgesperrt (nicht stabile Konstruktion in Übereinstimmung mit SBS-Richtlinie Ziff. 82). In Übereinstimmung mit Ziff. 27 und 28 SKUS-Richtlinie wurde der Bachgraben für diejenigen Pistenbenützer wirksam gesichert, die auf der Piste stürzen oder kontrolliert in den Randbereich abschwingen. Die Parallel zur Piste eingesteckten schwarz-