82] im Gegensatz zur Abschrankung, die eine stabile Konstruktion darstellt, die das Befahren der Gefahrenzone ausschliesst [SBS-Richtlinie Ziff. 83]), soweit auch bei vorsichtigem und den persönlichen Fähigkeiten angepasstem Fahrverhalten Unfallgefahr besteht (SBS-