Die Unfallstelle bzw. der Graben befand sich im Unfallzeitpunkt 1.2 Meter von der mittleren gelb-schwarzen Markierungsstange entfernt. Wie die Beweiswürdigung ergeben hat (und im Übrigen auch nicht bestritten wird), war der Bachgraben mit drei schwarz-gelben Markierungsstangen (inkl. dazwischen gespannten Seilwimpeln) gesichert. Die unteren beiden schwarz-gelben Markierungsstangen waren dabei parallel zur Piste gesetzt und die oberste (dritte) Stange um etwa 60 cm in Richtung des Pistenrandbereichs zurückversetzt (vgl. pag.