Bei beidseitiger Markierung ist die Markierung des rechten und des linken Pistenrandes unterschiedlich zu gestalten, damit die Benützer die beiden Pistenränder zweifelsfrei auseinanderhalten können. Um das Erkennen der Markierung bei schlechter Sicht zu verbessern, soll diese mit oranger Tagesleuchtfarbe ergänzt werden (SKUS-Richtlinie Ziff. 24). Bei Pisten mit beidseitiger Markierung kennzeichnet die Markierung den Pistenrand. Die Pisten sind damit seitlich begrenzt (SKUS-Richtlinie Ziff. 25; SBS-Richtlinien Ziff.