Dabei blieb sie mit dem Kopf und einem Grossteil ihres Körpers im darunterliegenden Bach stecken, sodass lediglich ihre Beine bzw. Skier herausragten. A.________ erlag am selben Abend ihren durch den Sturz in den Graben verursachten Verletzungen. Ein Zuschütten des Grabens hätte den Tod von A.________ wahrscheinlich zu verhindern vermocht. Ob eine zusätzliche Signalisation mit Markierungsstangen und - Seilen den Tod von A.________ verhindert hätte, ist unklar. IV. Rechtliche Würdigung