Ein Zuschütten des Grabens hätte den Unfall und damit den Tod von A.________ mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert. Ob eine Signalisation des Grabens den Tod hätte verhindern können, ist demgegenüber fraglich. Zu bejahen wäre dies zweifellos, wenn A.________ in Unkenntnis der Gefahr bewusst durch den Neuschnee rechts von den schwarz-gelben Markierungsstangen gefahren wäre. Diesfalls hätte sie beim Vorhandensein einer Markierung eine anderweitige Fahrspur gewählt. Sollte A._____