Letztendlich lässt sich der diesbezügliche Ablauf jedoch nicht zweifelsfrei erstellen. 12.5 Auswirkungen einer Sicherung oder einer Signalisation auf den Unfall Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, er hätte als Verantwortlicher für die Pistensicherheit den Graben bzw. das Hindernis durch Zuschütten wirksam beseitigen oder durch Setzen von Markierungsstangen und -Seilen entlang dem Graben und quer zur Piste signalisieren müssen. Ein Zuschütten des Grabens hätte den Unfall und damit den Tod von A.________ mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert.