Das kurze Abbremsen seitens A.________ vor dem Einbiegen zeigt, dass sie sich bewusst für das Befahren des Nebenwegleins entschied und nicht unbewusst von der Piste abgekommen ist. Gestützt auf die Aussagen von K.________ ist folglich erstellt, dass A.________ auf ein «Nebenweglein» einbog, was ebenso belegt, dass es im Bereich neben der Piste mindestens eine Fahrspur gegeben haben muss. Das entsprechende «Nebenweglein» bzw. die Fahrspur führte jedoch vor den schwarz-gelben Markierungsstangen wieder auf die Piste, zumal einzig die Fahrspur von A.________ hinter den Markie-