Ohne ein kurzes Bremsmanöver seitens A.________ hätten die beiden zunächst hintereinanderfahrenden Mädchen nicht auf der gleichen Höhe (nebeneinander) fahren können, sodass K.________ den Unfall aus dem Augenwinkel hätte beobachten können. Die diesbezüglichen Aussagen von K.________ erachtet die Kammer als nachvollziehbar, lebensnah und glaubhaft. Es erschliesst sich denn auch nicht, weshalb K.________ diesen einfachen Ablauf (abbremsen/anstemmen – einbiegen in ein Nebenweglein) nicht richtig erfasst haben oder diesbezüglich bewusst falsche Aussagen machen sollte. Das kurze Abbremsen seitens A.___