267) – einen relativ grossen Sichtwinkel umfasst. Aufgrund der guten Sichtverhältnisse am Unfalltag waren bereits vor der Stelle der beiden Tannen (vgl. pag. 267) die drei schwarz-gelben Markierungsstangen und die nachfolgende rot-orange Pistenrandmarkierung zu sehen, anhand derer der Pistenverlauf eingeschätzt werden konnte. Ferner konnte der Pistenverlauf aufgrund des Erscheinungsbilds der Piste (Schneeverhältnisse, Schneespuren, gerader Pistenverlauf, Nähe zum Chalet L.________) erkannt werden. Daran vermag weder die Tatsache, dass es sich um ein dynamisches Geschehen handelte noch die kleine Körpergrösse von A.________ (163 cm, pag. 327) etwas zu ändern.