_ eingesteckt worden ist, dafür, dass sich zumindest eine Person an dieser Stelle des Unfallorts aufgehalten hat. Anlässlich der Erstellung der Fotodokumentation der Polizei (pag. 262 ff.) wurde zudem ein Rucksack am roten Pistenmarkierungspfosten deponiert, womit sich erneut jemand über die Unfallstelle begeben haben musste (Rucksack ersichtlich auf pag. 265, 266 und 267). Schliesslich wurde auch eine Nahaufnahme des Grabens (pag. 98) aus der Perspektive des Hügels gemacht, womit sich eine weitere Person (wohl von oben herkommend) auf den Hügel begeben haben musste. Ob diese Fotoaufnahme vor oder nach der Fotodokumentation der Polizei entstanden ist, ist allerdings unklar.