Seit dem Unfall fahre er nie mehr neben der Piste […] (pag. 146, Z. 195 f.). AA.________ gab anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 17. August 2016 zu Protokoll, dass er ein oder zwei Kinder rechts von der Piste gesehen habe (pag. 151, Z. 54 f.). Auf Frage, ob er die Beschaffenheit des Grabens beschreiben könne, gab er an, es gäbe ein Seil ausserhalb der Skipiste. […] der Schnee sei relativ sulzig gewesen neben der Piste (153, Z. 137 ff.). Ferner gab er an, es seien ein oder zwei Kinder bei dem Loch, aber ausserhalb der Piste gewesen (pag. 154, Z. 190 ff.).