104, Z. 74-77). Die Fahrfähigkeiten von A.________ seien recht gut gewesen (pag. 105, Z. 143). Auf Frage, ob sie und A.________ bereits vorgängig abseits der Piste gefahren seien, gab sie zu Protokoll, ja, sie seien vorgängig bereits zwei Mal gemeinsam neben der Piste gefahren (pag. 105, Z. 145 ff.). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 25. Oktober 2016 (pag. 218 ff.) gab K.________ zu Protokoll, dass sie bereits ein paar Mal in N.________ gewesen sei, wo sie bereits mehrere Male die Skischule besucht habe (pag. 219, Z. 20 ff.).