lässt sich ebenfalls ausmachen (vgl. pag. 30 lit. c). Wie bereits mehrfach ausgeführt befand sich zum Unfallzeitpunkt sowie zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Fotografie noch kein roter Markierungspfosten auf der Anhöhe vor dem Chalet L.________. 12.2.3 Fotoaufnahmen der Patrouilleure (pag. 98 ff.) Es befinden sich des Weiteren durch die Patrouilleure erstellte Fotoaufnahmen in den Akten (pag. 87, Z. 66 f.; pag. 98 ff.). Zu welchem Zeitpunkt die Aufnahmen gemacht wurden, lässt sich nicht feststellen.