Die Sturzlinie beträgt vier Meter und das Gefälle ________ Grad. Die Spuren zum Grabenrand befinden sich 1.4 Meter von der ersten gelb-schwarzen Markierungsstange entfernt. Das Sturzzentrum befand sich indessen 1.2 Meter von der mittleren gelb-schwarzen Markierungsstange. Die Ausmessung der Unfallstelle durch die Polizei wird von den Parteien nicht bestritten und es besteht auch kein Anlass, an deren Korrektheit zu zweifeln. Die Fotodokumentation (pag.