266) zeigt, dass bereits bei örtlicher Annäherung an den Unfallort (aus einer gewissen Distanz) die sich bei der Unfallstelle befindenden schwarz-gelben Markierungspfosten ersichtlich sind. Die das O.________(Gewässer) signalisierenden schwarz-gelben Stangen mussten somit – vor allem, wenn man sich die im Unfallzeitpunkt nicht vorhandene rote Pistenmarkierungsstange wegdenkt – aus dieser Perspektive aufgrund der am Unfalltag herrschenden klaren Sichtverhältnisse erkennbar gewesen sein. Auf der Nahaufnahme vor der Unfallstelle (pag. 267) sind nach der letzten schwarzgelben Markierungsstange zwei kleine Tannen ersichtlich.