12 10. Bestrittener Sachverhalt Bestritten und damit im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung zu prüfen ist demgegenüber, ob der Pistenrand bzw. Pistenverlauf für A.________ erkennbar war und damit zusammenhängend, ob sie bewusst neben der präparierten Skipiste fuhr, oder ob sie sich auf der Piste wähnte. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob A.________ kontrolliert ihre Fahrspur wählte oder ob sie allenfalls vor dem Unfall die Kontrolle über die Skier verlor.