8. Vorwurf gemäss Anklageschrift vom 30. April 2019 Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 30. April 2019 (pag. 849 ff.) folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Die Skiklasse P.________ des Skilehrers Q.________ fuhr auf der roten Piste Nr. ________. Die Klasse folgte ihrem Lehrer Q.________ in einer Kolonne. Nach dem letzten Zwischenstopp fuhr die Skiklasse mit dem Skilehrer an der Spitze los in Richtung abgemachtem Treffpunkt in R.________. A.________ fuhr als zweithinterste Fahrerin der Gruppe. A.________ fuhr auf der im Bereich S.__