Der Erfolg wäre mit der gebotenen Sicherung und Entschärfung des Grabens zu vermeiden gewesen (pag. 1636). Es könne nicht unter Berücksichtigung der In-dubio-Regel davon ausgegangen werden, dass A.________ bewusst die Piste verlassen und die Kontrolle über ihre Skier verloren habe. Diese Annahme gründe auf reinen Spekulationen. Ebenfalls könne nicht davon ausgegangen werden, dass «in dubio pro reo» weitere Spuren auf der