Die Entschärfung der Unfallstelle wäre auf einfache Weise zu bewerkstelligen gewesen bspw. durch das Zuschütten des Bachbettes oder Verlegen des Bachs in eine Röhre. Würde davon ausgegangen werden, dass die Unfallstelle sich nicht in diesem 2- Meter-Randbereich befinden würde, so hätte das Hindernis trotzdem sinnvoll gekennzeichnet und gesichert werden müssen (Geländemulde). Zudem sei der Bach mit Schnee bedeckt gewesen und habe damit eine doppelte Falle dargestellt (pag. 1635). Das Bachbett hätte – wie erwähnt – entweder zugeschüttet oder die Einfassung des Baches verlängert werden sollen.