__ – so wie sie es K.________ mitgeteilt habe – ein «Nebenwägli», welches abseits der Piste verlaufen sei, befahren wollte und dies auch getan habe. Irgendwann habe sie jedoch die Kontrolle über ihre Skier verloren, weshalb sie planwidrig dem Nebenweglein nicht weiter folgen konnte, sondern darüber hinaus in den Bachgraben gefahren und dabei gestürzt sei. Bei diesem Beweisergebnis sei von einem bewussten Verlassen der Piste mit ihrem erkennbaren Pistenrand durch Befahren eines pistenabseitigen Nebenwegleins auszugehen.