Das in der Folge von den Straf- und Zivilklägern gegen den Vorsitzenden gestellte Ablehnungsbegehren wurde von der Kammer (in geänderter Besetzung) mit Beschluss vom 10. Januar 2023 abgewiesen (Verfahren SK 22 642). Die Kammer holte anlässlich des Neubeurteilungsverfahrens einen aktuellen Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 24. Oktober 2022, sowie einen aktuellen Strafregisterauszug, datierend vom 14. November 2022, über den Beschuldigten ein (pag. 1585 ff.). Mit Verfügung vom 21. November 2022 wurden die Parteien aufgefordert, innert 20 Tagen eine abschliessende Stellungnahme einzureichen (pag.