Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert innert Frist ihre Kostennoten einzureichen. Die Kostennoten der Privatklägerschaft sowie des Beschuldigten folgten fristgerecht mit Schreiben vom 30. Juni 2021 (Privatklägerschaft; pag. 1404 ff.) und vom 5. Juli 2021 (Beschuldigter; pag. 1408). 3. Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern Die erste Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern erkannte im Urteil vom 27. Dezember 2021 (SK 20 422) was folgt (pag. 1417 ff.; Hervorhebungen im Original): I.