Ferner wurde er zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 11'764.30 sowie zur Bezahlung einer Entschädigung (inkl. Auslagen und MwSt.) von CHF 23'191.80 an die Straf- und Zivilkläger für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren verurteilt. Im Zivilpunkt wurde der Beschuldigte verurteilt zur Bezahlung von CHF 9'417.40 Schadenersatz an den Straf- und Zivilkläger F.________, zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 25'000.00 zuzüglich Zins an den Straf- und Zivilkläger F.________, zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 25'000.00 zuzüglich Zins an die Straf- und Zivilklägerin D.________, zur Bezahlung